Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Jagdschule RheinAhrEifel als Teilgeschäftsbereich der Lorenz Natura GmbH (im Folgenden „Jagdschule“) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung eines von der Jagdschule angebotenen Jagdkurses zum Gegenstand haben.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Jagdschule und ihren Kunden* („Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Ausbildungsvertrages gültigen Fassung.

(2) Der Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen von Teilnehmern wird widersprochen. Sie können allenfalls Anwendung finden, wenn und soweit die Jagdschule ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag maßgebend.

§ 2 Vertragsgegenstand der Jagdkurse

(1) Als Gegenstand des Ausbildungsvertrages für die Jagdkurse („Vertrag“) schuldet die Jagdschule den Teilnehmern eine Vorbereitung auf die (staatliche) Jägerprüfung durch Vermittlung von theoretischem Wissen und von praktischen Kenntnissen im Rahmen von Unterrichts- und Übungseinheiten („Jagdkurs“). Dafür schulden die Teilnehmer der Jagdschule eine Vergütung („Kursgebühr“).

(2) Da es sich bei der (staatlichen) Jägerprüfung um eine staatliche Prüfung handelt, sind die Prüfungsteilnahme oder ein etwaiges Bestehen der Prüfung durch den Teilnehmer kein Vertragsgegenstand und von der Jagdschule mithin auch nicht geschuldet.

§ 3 Anmeldung

(1) Die Darstellung von Kursinhalten, Terminen und Preisen der Jadgkurse auf den Internetseiten oder in sonstigen Veröffentlichungen der Jagdschule stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot auf Vertragsabschluss, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes dar (invitatio ad offerendum). Die Übersendung eines Anmeldeformulars durch einen Teilnehmer stellt einen rechtsverbindlichen Antrag auf Vertragsschluss dar („Anmeldung“). Der Vertrag kommt erst und ausschließlich durch die Annahme und Bestätigung der Anmeldung durch die Jagdschule zustande („Kursbestätigung“).

(2) Die Anmeldung eines Teilnehmers erfolgt ausschließlich über ein Anmeldeformular auf den Internetseiten der Jagdschule. Jede Anmeldung eines Teilnehmers muss diese Vertragsbedingungen nachweislich akzeptieren und sie dadurch zum Bestandteil des Antrages machen (z.B. durch Klicken auf eine entsprechende Schaltfläche im Internet).

(3) Die Jagdschule behält sich bis zur rechtsverbindlichen Annahme einer Anmeldung vor, ihre Kapazitäten zu prüfen und eine Anmeldung nötigenfalls zurückzuweisen. Eine (automatisierte) E-Mail der Jagdschule zur Bestätigung der Übermittlung einer Anmeldung („Anmeldungseingangsbestätigung“) stellt noch keine rechtsverbindliche Vertragsannahme dar. Eine solche folgt erst aus einer förmlichen Kursbestätigung, die spätestens eine Woche nach Anmeldung bei einem Teilnehmer eingehen sollte.

§ 4 Preise, Kursgebühr, Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Mit der im Vertrag vereinbarten Vergütung der Jagdschule („Kursgebühr“) ist die Teilnahme an den vereinbarten praktischen und theoretischen Unterrichts- und Übungseinheiten einschließlich der Kosten für die Nutzung aller prüfungsrelevanten jagdschuleigenen Waffen, der Kosten für Munition, des Lehrreviers, des Präparate-/Schulungsraumes und einschließlich der Kosten für eine erforderliche Haftpflicht- und Unfallversicherung und für anfallende Schießstandgebühren abgegolten.

(3) Staatliche Prüfungsgebühren, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie etwaige Kosten für externe Lehrmaterialien sind hingegen kein Bestandteil der Kursgebühr.

(4) Die Kursgebühr ist gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung ohne Abzug mit Frist von zwei (2) Wochen nach Vertragsbestätigung zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit der Kursbestätigung. Der Teilnehmer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist die Kursgebühr zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht einem Teilnehmer nur zu, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

(6) Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung des Jagdkurses auswirken, ist die Jagdschule berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Die Jagdschule ist verpflichtet den Teilnehmer hierüber umgehend zu informieren. In diesem Fall hat der Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt zwei (2) Wochen nach Mitteilung der Preisänderung und muss schriftlich erfolgen.

§ 5 Ausschlussrecht

Sofern die Zahlung gem. § 2 nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet wird, behält sich die Jagdschule das Recht vor, den Vertragspartner (Teilnehmer Jagdschule) bis zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt.

§ 6 Jagdkurs, Verhinderungsfälle

(1) Der Umfang, der Inhalt und die Termine des jeweiligen Jagdkurses ergeben sich einzelfallbezogen aus einer Zusammenschau von Anmeldung und Kursbestätigung.

(2) Der Jagdkurs findet sicher bei einer Anmeldezahl von mindestens fünf (5) Teilnehmern (Durchführungsgarantie) statt. Bei einer geringeren oder geringer werdenden Teilnehmeranzahl behält sich die Jagdschule bis zu vier (4) Wochen vor Beginn des Jagdkurses vor, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Im falle einer Absage werden die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

(3) Ist ein Teilnehmer ganz oder teilweise an der Teilnahme an einem bestätigten Jagdkurs gehindert, berechtigt dies nicht zur Minderung der Kursgebühr. Ausgefallene Unterrichts- oder Übungseinheiten berechtigen nur dann zur Minderung, soweit der Ausfall von der Jagdschule zu vertreten ist und soweit die Jagdschule keinen Ausweichtermin angeboten hat.

(4) Wenn einem Teilnehmer die Teilnahme an einem bestätigten Jagdkurs nicht möglich ist, kann er seinen Jagdkurs einmalig auf einen anderen Termin innerhalb der nächsten 12 Monate umbuchen, wenn er dies der Jagdschule spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Jagdkurses mitgeteilt hat. Für die Umbuchung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro berechnet. Sollte eine Absage nicht fristgerecht erfolgen, wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.

(5) Kann ein Teilnehmer innerhalb der in Abs. 4 genannten Frist aus ganz besonders wichtigem Grund, wie z.B. schwere Erkrankung, Tod eines nahen Verwandten, nicht die Frist aus Abs. 4 einhalten und auch nicht an dem angemeldeten Jagdkurs teilnehmen, ist der Teilnehmer verpflichtet, dies der Jagdschule unverzüglich unter Darlegung des Grundes mitzuteilen. In diesem Fall kann er ebenfalls einmalig den Jagdkurs auf einen anderen Termin innerhalb der nächsten 12 Monate umbuchen. Auch hierbei fällt die Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro an. Ist eine Teilnahme innerhalb der nächsten 12 Monate nicht möglich (z.B. bei schwerer Erkrankung), wird die hälftige Kursgebühr fällig, die bereits gezahlte weitere hälftige Kursgebühr ist dem Teilnehmer zu erstatten.

(6) Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Mitteilung und Darlegung der Gründe und Einhaltung der Fristen in den Abs. 4 und 5 nicht an dem Jagdkurs oder an Teilen des Jagdkurses teil, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr in voller Höhe verpflichtet. 

(7) Sollte der Teilnehmer nicht innerhalb von 12 Monaten den Jagdkurs besuchen können, bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr in voller Höhe verpflichtet, außer im Fall des § 6 Abs. 5 AGB.

(8) Die vorstehenden Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die die vereinbarte Kursgebühr in voller Höhe zahlt. Zur Absicherung des Haftungsrisikos wird den Teilnehmern der Abschluss einer Rücktrittsversicherung bei einem Drittanbieter empfohlen.

(9) Wird die Durchführung des Jagdkurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände zu dem gebuchten Termin unmöglich, so erfolgt eine kostenlose Umbuchung auf einen neuen Jagdkurs innerhalb von 12 Monaten. Aus einem solchen Umstand kann der Teilnehmer weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Sollte der Teilnehmer nicht an dem neuen Kurstermin teilnehmen können, kann er einen anderen Kurstermin innerhalb von 12 Monaten aussuchen. Kann nicht innerhalb von 12 Monaten ein anderer Jagdkurs durchführbar sein/angeboten werden, werden dem Schüler seine Kosten für bezahlte und nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet.

(10) Ein Wechsel von Lehrbeauftragten der Jagdschule oder ein Wechsel des Ausbildungsortes ist keine wesentliche Vertragsänderung und berechtigt daher nicht zum Rücktritt vom Jagdkurs. Auch wesentliche Änderungen, die nicht von der Jagdschule, sondern von staatlichen Stellen zu vertreten sind, berechtigen vor und während eines Jagdkurses nicht zum Rücktritt.

§ 7 Jägerprüfung, Wiederholungsrecht

(1) Die Durchführung oder das Bestehen der (staatlichen) Jägerprüfung ist kein geschuldeter Gegenstand dieses Vertrages, der sich ausschließlich auf die Vorbereitung der (staatlichen) Jägerprüfung bezieht.

(2) Die (staatliche) Jägerprüfung wird von den zuständigen (staatlichen) Stellen veranstaltet, so dass die Bekanntgabe von Prüfungsterminen durch die Jagdschule insoweit immer unter dem Vorbehalt steht, dass der Prüfungstermin durch die prüfende staatliche Stelle weder abgesagt noch verschoben wird. Der Teilnehmer erkennt in diesem Zusammenhang an, dass die Jagdschule keinen Einfluss auf die Termine der (staatlichen) Jägerprüfung hat.

(3) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den für die Aneignung des vermittelten Wissens und der praktischen Kenntnisse erforderlichen Einsatz aufzubringen sowie die sonstigen Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung zu gewährleisten (z.B. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses).

(4) Je nach Bundesland muss die Prüfungsanmeldung durch den Teilnehmer selbst oder durch die jeweilige Jagdschule erfolgen. Im Falle einer Anmeldung durch die Jagdschule übernimmt diese die rechtzeitige Anmeldung für die Teilnehmer. Die Anmeldung zur Prüfung durch die Jagdschule setzt allerdings voraus, dass der Teilnehmer die erforderlichen Anmeldungsvoraussetzungen erfüllt und diese rechtzeitig (fristgerecht) der Jagdschule zur Verfügung stellt.

(5) Für den (atypischen) Fall, dass die Anzahl der Teilnehmer eines Jagdkurses die Anzahl der verfügbaren Plätze einer Jägerprüfung übersteigt, wählt die Jagdschule die anzumeldenden Teilnehmer grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Kursanmeldungen aus. Die Jagdschule kann die Anmeldung im Einzelfall unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der jeweiligen Teilnehmer allerdings auch abweichend vornehmen.

(6) Im Falle eines Nichtbestehens der Jägerprüfung darf ein Teilnehmer seinen Jagdkurs einmalig kostenfrei wiederholen. Die nicht in die Kursgebühr inkludierten Kosten (§ 4 Abs. 2 Satz 2 AGB), sowie zusätzlich die Munitionskosten –Pro Tag Pauschale in Höhe von 100,00 Euro hat er auch in diesem Fall erneut selbst zu tragen.

§ 8 Haftung

(1) Die Jagdschule sowie dessen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Bevollmächtigte („Lehrbeauftragte“) schließen jegliche Form der Haftung soweit rechtlich möglich für die Teilnehmer und deren Begleitung aus.

(2) Für Schäden an Eigentum oder Gesundheit der Teilnehmer bei Anfahrt oder Rückreise zur oder von der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung übernimmt die Jagdschule keine Haftung. Für die Art der Umsetzung der im Jagdkurs erworbenen Kenntnisse übernimmt die Jagdschule ebenfalls keine Haftung.

(3) Die teilnehmende Person stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer teilnehmender Personen oder Dritter für von einer teilnehmenden Person allein verursachter Schäden auf erste Anforderung frei.

(4) Die Jagdschule haftet nur für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gegen die Jagdschule aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Bevollmächtigte beruhen.

(5) Die Jagdschule schließt die Haftung für von teilnehmenden Personen zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen, Waffen, Ferngläsern und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.

(6) Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für die Inhalte hinsichtlich fortlaufender Änderungen der aktuellen Rechtslage des Bundesjagdgesetzes (BJG) deren dazugehörigen Verordnungen (VO) der Landesjagdgesetze (LJG) und deren dazugehörigen Verordnungen (VO) sowie aller rechtlicher Grundlagen, welche zum Lernerfolg des Jagdkurses/der Seminare führen.

(7) Der Teilnehmer handelt ausschließlich in eigener Verantwortung in Bezug auf die Belegung der Veranstaltung. Eine Haftung für eine Beeinträchtigung jeglicher Art – materieller, gesundheitlicher – eines Teilnehmers durch die Jagdschule ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn diese ist vorsätzlich durch die Jagdschule bzw. deren Lehrbeauftragten verursacht worden.

(8) Der Teilnehmer und seine Begleitung haftet für Schäden, die er an schulischem, oder von der Jagdschule eingesetztem Eigentum verursacht.

(9) Der Wechsel von Lehrbeauftragten stellt keine wesentliche Änderung des Jagdkurses dar und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Jagdkurs. Änderungen des Jagdkursablaufs (zeitlich und /oder inhaltlich) und/oder behördlich veranlasste Änderungen berechtigen ebenfalls nicht zum Rücktritt.

(10) Die Hausordnungen in den Ausbildungsstätten und Anweisungen der Lehrbeauftragten sind zu befolgen. Der Teilnehmer ist verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen.

(11) Die Jagdschule behält sich vor, Teilnehmer vom Unterricht und/ oder Jagdkurs auszuschließen, sofern der Teilnehmer die persönliche Einstellung zu geltendem Recht vermissen lässt. Hierzu bedarf es eines dokumentierten Beschlusses der betroffenen Ausbilder und der Geschäftsführung. Im genannten Falle lässt sich für den Teilnehmer keinen Anspruch auf Garantie und/ oder Schadenersatz herleiten.

§ 9 Datenschutz, Bild- und Tonaufnahmen

(1) Die Teilnehmer stimmen einer Speicherung und Verwaltung ihrer Anmeldedaten durch die Jagdschule zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung zu.

(2) Bild- und Tonaufnahmen – insbesondere von Lehrmaterialien – sind während des Jagdkurses nur nach expliziter Absprache gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Jagdkurs ausschließen.

§ 10 Fotodokumentation

Der Teilnehmer an einer Veranstaltung der Jagdschule erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Bilder und/oder Videos von den Teilnehmern gemacht werden und zur Veröffentlichung

  • auf der Homepage
  • in (Print-)Publikationen
  • auf der Facebook-, Twitter-, Instagram-Seite der Jagdschule

verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit der Jagdschule. Der Teilnehmer ist sich darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Der Teilnehmer hat die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf der Internetseite der Jagdschule gelesen und zur Kenntnis genommen. Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber der Jagdschule jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung auf der Homepage, der Facebook-, Twitter- und Instagram-Seite der Jagdschule, soweit dies der Jagdschule möglich ist.

§ 11 Selbststudium-Onlinematerial

(1) Für das Selbststudium des Jagdkurses wird ein kostenloser Onlinekurs von der Jagdschule zur Verfügung gestellt.

(2) Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen zum Abruf des Onlinekurses selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Die Jagdschule übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.

(3) Nach erfolgter verbindlicher Anmeldung und Zahlung steht ein Zugangslink für den Onlinekurs inkl. Durchführung und Absolvierung der Lernerfolgskontrollen 12 Monaten vor dem angemeldeten Jagdkurs (1. Anmeldung) zur Verfügung und kann während dieser Zeit beliebig oft abgerufen werden.  

(4) Die Zugangslinks zu dem „Selbststudium-Jagdkurs“ dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Zugang ist personalisiert, so dass ein Rückschluss auf den Verletzer/Teilnehmer dieser Regel möglich ist. Sollte die Jagdschule Kenntnis erlangen, dass ein „Selbststudium-Jagdkurs“ von mehreren Personen unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihr ein Schadensersatzanspruch zu.

(5) Die Inhalte des „Selbststudium-Jagdkurses“ sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des „Selbststudium-Jagdkurses“ Screenshots oder Videomitschnitte anzufertigen. Im Übrigen gilt § 12 (Arbeitsunterlagen / Urheberrecht).

(6) Das „Selbststudium-Jagdkurs“ ist nach Erhalt des Zugangslinks nicht mehr umbuchbar bzw. stornierbar.

§ 12 Arbeitsunterlagen / Urheberrecht

(1) Die Arbeitsunterlagen der Jagdschule werden im Jagdkurs sowie in den Seminaren vor Beginn der Veranstaltungen digital zur Verfügung gestellt.

(2) Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung der Jagdschule und der jeweiligen Lehrbeauftragten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

(3) Soweit Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen) zur Verfügung gestellt werden (z.B. durch E-Mail-Versand, Streaming oder Download) erhalten die Teilnehmer kein Eigentum hieran. Sie erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe der Online-Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

§ 13 Teilnehmerpflichten

(1) Die Teilnehmer verpflichten sich, über sämtliche Informationen und Kenntnisse von anderen Teilnehmern und Lehrbeauftragten/Erfüllungsgehilfen der Jagdschule, die während der Veranstaltung offenbart werden könnten, Stillschweigen zu bewahren.

(2) Die genutzten Seminarräumlichkeiten sind von den Teilnehmern in angemessener Weise sauber und aufgeräumt zu halten. Die Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln.

(3) Die Teilnehmer sind gehalten, bei verspäteter Ankunft und zeitiger Abreise zu und von Seminaren sich so einzurichten, dass die Veranstaltung nicht gestört oder beeinträchtigt wird.

§ 14 Datenschutz

Die der Jagdschule übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch zu Verwaltungszwecken gespeichert und nicht an Dritte, ohne Zustimmung der Teilnehmer, weitergegeben. Im Übrigen wird hinsichtlich des Datenschutzes auf die gesonderte Datenschutzerklärung der Jagdschule verwiesen.

§ 15 Schlussbestimmungen, Kündigung

(1) Auf Verträge zwischen der Jagdschule und den Teilnehmern ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird dabei ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften – insbesondere desjenigen Staates, in dem ein Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – bleiben davon unberührt.

(2) Der Vertrag bleibt auch bei ganzer oder teilweiser rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten dann gesetzliche Vorschriften. Soweit dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam.

(3) Eine etwaige Kündigung des Vertrages richtet sich ausschließlich nach gesetzlichen Bestimmungen.

Kenntnisnahme und Anerkennung:

Mit der Anmeldung erkenne ich diese AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Jagdschule RheinAhrEifel an. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Datenschutzregelung an. Ihre persönlichen Daten werden zur internen Bearbeitung gespeichert, soweit es gesetzlich erforderlich ist, bzw. bis die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Die Speicherung dient nicht zu Werbezwecken. Die von Ihnen angegebenen Daten werden nicht ohne Ihr ausdrücklich erklärtes Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an Jagdschule RheinAhrEifel, Birkenweg 10, 56727 Mayen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangener Leistungen zurückzugewähren.

Hinweis:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Jagdschule mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer Zustimmung begonnen hat. Ihre Zustimmung erteilen Sie mit der Teilnahme an online Schulungsmaßnahmen.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich selbstverständlich immer auf Personen jeden Geschlechts.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit Bestätigung der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden. (Stand 14.01.2019)

  1. Die Anmeldung zum Lehrgang wird von uns schriftlich bestätigt und Ihnen in Rechnung gestellt. Nachdem der (erste) Zahlungseingang bei uns gutgeschrieben ist, erhalten Sie Ihre Unterrichtsunterlagen und damit die Bestätigung der Teilnahme.
  2. Die Lehrgangsgebühr wird mit der Anmeldung, zur Zahlung fällig. Wir bieten an, die Kursgebühr der Jägerausbildung in mehreren Raten zu zahlen: Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 500,-€ zu zahlen. Der Restbetrag ist in 3, 6,12 oder 24 Monatsraten, mit Zahlung an unser Geschäftskonto zu begleichen. Die monatliche Rate wird zum 1. des jeweiligen Monats fällig. Bei wiederholt ausbleibender fälliger Zahlung behält sich die Jagdschule RheinAhrEifel vor, den Gesamtbetrag gerichtlich einzufordern.
  3. Die Belegung der Teilnehmerplätze an einem Lehrgang ist begrenzt, verbindlich und erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Jagschule RheinAhr- Eifel das Recht vor, die Lehrgänge zu verschieben bzw. zu stornieren.
  4. Die Jagdschule ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, falls durch die Anzahl der Anmeldungen eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht gewährleistet werden kann.
  5. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen teilnehmenden Personen verursacht werden. Die teilnehmende Person stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer teilnehmender Personen oder Dritter für von einer teilnehmenden Person allein verursachter Schäden frei. Die Jagdschule haftet nur für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden. Die Jagdschule schließt die Haftung für von teilnehmenden Personen zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen, Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.
  6. Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden, wenn durch höhere Gewalt und/oder durch behördliche Maßnahmen eine Durchführung der Lehrgänge unmöglich wird. Die Jagdschule RheinAhrEifel sowie dessen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Bevollmächtigte schließen jegliche Form der Haftung für die Lehrgangsteilnehmer und deren Begleitung aus.
  7. Der Rücktritt vom Lehrgang ist vom Lehrgangsteilnehmer in Schriftform zu erklären. Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 1500,00€ einbehalten. Bei Rücktritt innerhalb von sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 2000,00€ fällig. Findet ein Rücktritt drei Wochen vor Lehrgangsbeginn statt, oder ein Abbruch des laufenden Kurses erlischt die Kursgebühr.
    Können Sie uns einen Ersatzteilnehmer bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs benennen, erhalten Sie nach dessen Anmeldung und vollständiger Bezahlung der Lehrgangsgebühr Ihre Anzahlung zurück. Bei krankheitsbedingten Rücktritt können Sonderabsprachen getroffen werden. Kann der laufende Lehrgang wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen nicht beendet werden, so ist für den erneuten Beginn eine Kostenpauschale von 500,00 Euro zu entrichten. Die Jägerprüfung ist nicht Bestandteil der Dienstleistung. Eine Verschiebung der Jägerprüfung, insbesondere durch behördliche Verordnungen, ist kein Rücktrittsgrund.
  8. Es gilt folgende Geld-zurück-Garantie: Bei Nichtbestehen des mündlichen oder schriftlichen Teils der Jägerprüfung kann der/die Betroffene einen Lehrgang ohne Gebühren wiederholen und an dem nächstmöglichen Prüfungstermin erneut teilnehmen. Diese besondere Kondition kann nur zweimal in Anspruch genommen werden und muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Nichtbestehen der Jägerprüfung eingereicht werden. Dieses Angebot gilt zwölf Monate ab Datum der nicht bestandenen/angetretenen Jägerprüfung. Sollte der Teilnehmer sich für eine Erstattung der Kosten entscheiden, so wird ihm dies augenblicklich gewährt, abzüglich der für ihn anfallenden Kosten (pauschal 1750,-€). Diese besondere Kondition kann nur bei vor ersten Wiederholversuch in Anspruch genommen werden und muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Nichtbestehen der Jägerprüfung eingereicht werden. Die Geld-zurück Garantie kann nur genutzt werden, wenn im Vorfeld die Probeprüfung bestanden wird und es im Ausbilderteam keine Zweifel für ein bestehen der Prüfung gibt. Die Prüfungsgebühren müssen in jedem Fall vom Kunden entrichtet werden.
  9. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er an schulischem, oder vom Trainer eingesetztem Eigentum verursacht.
  10. Der Wechsel von Dozenten bzw. Ausbildungskräften stellt keine wesentliche Änderung des Lehrgangs dar und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Lehrgang. Änderungen des Lehrgangsablaufs und behördlich veranlasste Änderungen berechtigen ebenfalls nicht zum Rücktritt.
  11. Die Hausordnungen in den Ausbildungsstätten und Anweisungen der Jagdschulbeauftragten sind zu befolgen. Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und alle erforderlichen Unterlagen zur Teilnahme an dem Lehrgang und der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Bei Nichteinhaltung verfällt die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang.
  12. Die Jagdschule RheinAhrEifel behält sich vor, Teilnehmer vom Unterricht und/ oder Lehrgang auszuschließen, sofern der Teilnehmer die persönliche Einstellung zu geltendem Recht vermissen lässt. Hierzu bedarf es eines dokumentierten Beschlusses der betroffenen Ausbilder und der Geschäftsführung. Im genannten Falle, lässt sich für den Teilnehmer keinen Anspruch auf Garantie und/ oder Schadenersatz herleiten.
  13. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  14. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts (Lehrgangs) nicht gestattet.

Bei eigenmächtigen Veränderungen des Vertragstextes seitens des Lehrgangsteilnehmers verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Vorstehende Vertragsgrundlagen wurden vom Teilnehmer zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Ist eine der aufgeführten Vertragsgrundlagen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt. Vorstehende Teilnahmebedingungen wurden vom Lehrgangsteilnehmer zur Kenntnis genommen und anerkannt. Mit der Anmeldung erkenne ich diese AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Jagdschule RheinAhrEifel an.

Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Datenschutzregelung an. Ihre persönlichen Daten werden zur internen Bearbeitung gespeichert, soweit es gesetzlich erforderlich ist, bzw. bis die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Die Speicherung dient nicht zu Werbezwecken. Die von Ihnen angegebenen Daten werden nicht ohne Ihr ausdrücklich erklärtes Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Hinweis:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Jagdschule mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer Zustimmung begonnen hat. Ihre Zustimmung erteilen Sie mit der Teilnahme an Schulungsmassnahmen.