Allgemeine Geschäftsbedingungen Jagdkurse
Lorenz Natura GmbH – Jagdschule RheinAhrEifel, Birkenweg 10, 56727 Mayen. Fassung 3.4, Stand: September 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Jagdschule RheinAhrEifel als Teilgeschäftsbereich der Lorenz Natura GmbH (im Folgenden „Jagdschule“) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung eines von der Jagdschule angebotenen Jagdkurses zum Gegenstand haben.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Jagdschule und ihren Kunden* („Teilnehmer“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Der Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen von Teilnehmern wird widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn und soweit die Jagdschule ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Vereinbarung in Textform maßgebend.
(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucherschutzrechts, bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Ausbildungsvertrages („Vertrag“) ist die Vorbereitung des Teilnehmers auf die staatliche Jägerprüfung durch Vermittlung theoretischen Wissens und praktischer Kenntnisse im Rahmen von Unterrichts- und Übungseinheiten in Präsenz sowie eines begleitenden Online-Lernprogramms („Jagdkurs“). Dafür schuldet der Teilnehmer der Jagdschule eine Vergütung („Kursgebühr“).
(2) Die Jagdschule bietet Jagdkurse mit festem Präsenztermin – insbesondere Kompaktkurs, Abendkurs und Wiederholungskurs – („Kurse mit festem Termin“), einen Jagdkurs mit individuell zu vereinbarenden Präsenzterminen („Flexkurs“) sowie einen Jagdkurs in Einzel- oder Kleinstgruppenausbildung mit individuell vereinbarten Terminen („Exklusivkurs“) an. Soweit diese AGB nicht unterscheiden, gelten sie für alle Kursarten.
(3) Die Teilnahme an der staatlichen Jägerprüfung oder ihr Bestehen ist kein Vertragsgegenstand und von der Jagdschule nicht geschuldet.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer bei Beginn des Präsenzkurses das nach dem Landesjagdrecht des Prüfungslandes erforderliche Mindestalter erreicht hat. Ist der Teilnehmer bei der Anmeldung minderjährig, ist die Anmeldung nur wirksam, wenn die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter in Textform vorliegt.
(2) Der Teilnehmer erklärt bei der Anmeldung, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die einer Teilnahme am Übungs- und Prüfungsschießen entgegenstehen, insbesondere keine gesundheitlichen Einschränkungen und keine Tatsachen, die der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit oder persönlichen Eignung (§§ 5, 6 WaffG) entgegenstehen. Treten solche Umstände nachträglich ein, teilt er dies der Jagdschule unverzüglich mit.
(3) Die Jagdschule kann zum Nachweis geeignete Unterlagen verlangen (z. B. Ausweisdokument, Einwilligung der gesetzlichen Vertreter).
(4) Erfüllt der Teilnehmer die Voraussetzungen nach Abs. 1 oder 2 nicht, kann die Jagdschule den Vertrag in Textform kündigen. Beruht dies auf Umständen, die erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, gilt § 8 Abs. 6 (wichtiger Grund); im Übrigen gilt § 8 Abs. 3 bzw. 4.
§ 4 Anmeldung, Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Kursinhalten, Terminen und Preisen auf den Internetseiten oder in sonstigen Veröffentlichungen der Jagdschule ist kein rechtsverbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Teilnehmer gibt sein Angebot über das Buchungsformular auf den Internetseiten der Jagdschule ab, indem er die Pflichtfelder ausfüllt, die vorgesehenen Erklärungen abgibt und die Buchung über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ abschließt („Anmeldung“). Auf Wunsch stellt die Jagdschule das Buchungsformular in Papierform zur Verfügung; die Anmeldung erfolgt dann durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars.
(3) Telefonisch, per E-Mail oder per Messenger übermittelte Anmeldewünsche behandelt die Jagdschule als Bitte um Übersendung des Buchungsformulars; ein Vertrag kommt hierdurch nicht zustande. Kommt ein Vertrag im Einzelfall dennoch auf anderem Weg zustande, werden diese AGB und die Widerrufsbelehrung nur Vertragsbestandteil, wenn die Jagdschule sie dem Teilnehmer vor Vertragsschluss in Textform übermittelt und der Teilnehmer ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.
(4) Der Teilnehmer erhält unverzüglich eine automatische Eingangsbestätigung. Diese ist keine Annahme der Anmeldung.
(5) Der Vertrag kommt durch die Kursbestätigung der Jagdschule in Textform zustande, die innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Anmeldung erfolgt und in der Regel zusammen mit der Rechnung übersandt wird. Geht die Kursbestätigung später zu, gilt sie als neues Angebot der Jagdschule, das der Teilnehmer binnen einer (1) Woche in Textform annehmen kann. Bis zur Kursbestätigung darf die Jagdschule eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen; bereits geleistete Zahlungen werden dann unverzüglich erstattet.
(6) Die Jagdschule speichert den Vertragstext. Der Teilnehmer erhält spätestens mit der Kursbestätigung eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger, die diese AGB, die Widerrufsbelehrung, die von ihm abgegebenen Erklärungen und die wesentlichen Vertragsdaten enthält.
§ 5 Preise, Kursgebühr, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Mit der Kursgebühr sind abgegolten: die Teilnahme an den vereinbarten theoretischen und praktischen Unterrichts- und Übungseinheiten, das Online-Lernprogramm nach § 12, die Nutzung der prüfungsrelevanten jagdschuleigenen Waffen, Munition für Übungs- und Prüfungsschießen, Lehrrevier, Präparate- und Schulungsraum, die von der Jagdschule für die Veranstaltungen unterhaltene Haftpflicht- und Unfallversicherung sowie anfallende Schießstandgebühren.
(3) Nicht Bestandteil der Kursgebühr sind: staatliche Prüfungsgebühren, Kosten für Unterbringung und Verpflegung, Kosten für externe Lehrmaterialien, Kosten für die Beschaffung erforderlicher Nachweise (z. B. Führungszeugnis) sowie die Munitionspauschale bei einer Wiederholung nach § 9 Abs. 5. Die Jagdschule weist auf diese Kosten in der Kursbeschreibung hin.
(4) Die Kursgebühr ist gegen Rechnungsstellung ohne Abzug binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Kursbestätigung zur Zahlung fällig.
(5) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug; der offene Betrag ist dann mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Der Teilnehmer kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
(7) Eine Anpassung der Kursgebühr nach Vertragsschluss ist nur zulässig für Leistungen, die später als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, und nur, soweit sich die Kosten der Jagdschule durch eine Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer, behördlich festgesetzter Prüfungs- oder Schießstandgebühren oder sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben tatsächlich verändern. Die Anpassung ist auf die tatsächliche Kostenänderung begrenzt und beträgt höchstens 10 % der Kursgebühr; Kostensenkungen werden im gleichen Umfang weitergegeben. Die Jagdschule teilt die Anpassung unverzüglich in Textform unter Darlegung der Berechnung mit. Der Teilnehmer kann den Vertrag binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform kündigen; bereits gezahlte Beträge werden dann vollständig erstattet.
§ 6 Folgen des Zahlungsverzugs
(1) Zahlt der Teilnehmer die Kursgebühr nicht fristgerecht, kann die Jagdschule ihn nach erfolgloser Mahnung in Textform mit einer Frist von zwei (2) Wochen bis zur vollständigen Zahlung von der Teilnahme am Jagdkurs und vom Online-Lernprogramm ausschließen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
(2) Nach vollständigem Zahlungseingang holt die Jagdschule versäumte Einheiten im Rahmen ihrer Kapazitäten in einem der nächsten Kurse nach.
(3) Die gesetzlichen Rechte beider Parteien, insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
§ 7 Durchführung des Jagdkurses, Termine, Änderungen
(1) Umfang, Inhalt und Termine des jeweiligen Jagdkurses ergeben sich aus Anmeldung und Kursbestätigung.
(2) Beim Flexkurs und beim Exklusivkurs werden die Präsenztermine nach Freischaltung des Online-Lernprogramms auf Anfrage des Teilnehmers individuell vereinbart. Die Jagdschule hält hierfür über die gesamte Laufzeit nach § 8 Abs. 8 Kapazitäten vor. Beim Exklusivkurs gilt Abs. 3 (Durchführungsgarantie) nicht.
(3) Ein Kurs mit festem Termin findet ab fünf (5) Teilnehmern statt (Durchführungsgarantie). Wird diese Zahl nicht erreicht, kann die Jagdschule den Kurs bis vier (4) Wochen vor Beginn in Textform absagen oder einen Ersatztermin anbieten. Bei Absage werden gezahlte Gebühren binnen vierzehn (14) Tagen vollständig erstattet. Bietet die Jagdschule einen Ersatztermin an, kann der Teilnehmer diesen annehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.
(4) Wird die Durchführung infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände zum vereinbarten Termin unmöglich, verschiebt die Jagdschule den Jagdkurs auf einen Ersatztermin innerhalb der folgenden zwölf (12) Monate. Der Ersatztermin wird dem Teilnehmer in Textform mitgeteilt und ist für ihn verbindlich, wenn er am bisherigen Ausbildungsort oder innerhalb von 100 km davon stattfindet. Beim Flexkurs und beim Exklusivkurs verlängert sich die Laufzeit nach § 8 Abs. 8 um die Dauer der Störung. Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht nur, wenn die Jagdschule innerhalb von zwölf (12) Monaten keinen Ersatztermin anbieten kann; gezahlte Beträge werden dann erstattet, soweit die Leistung nicht erbracht wurde.
(5) Der Wechsel von Lehrbeauftragten ist zulässig, soweit der neue Lehrbeauftragte über eine gleichwertige Qualifikation verfügt. Eine Verlegung des Ausbildungsortes ist zulässig, soweit der neue Ort nicht mehr als 100 km vom in der Kursbestätigung genannten Ort entfernt liegt; bei weitergehender Verlegung kann der Teilnehmer die Änderung annehmen oder kostenfrei zurücktreten.
(6) Fallen einzelne Unterrichts- oder Übungseinheiten aus Gründen aus, die die Jagdschule zu vertreten hat, bietet sie einen Ersatztermin innerhalb des Kurszeitraums oder im nächstmöglichen Kurs an. Kommt sie dem nicht nach, mindert sich die Kursgebühr um den Anteil der nicht erbrachten Leistung.
(7) Änderungen, die auf Vorgaben staatlicher Stellen beruhen (insbesondere Prüfungsinhalte, Prüfungstermine, Zulassungsvoraussetzungen), hat die Jagdschule nicht zu vertreten.
§ 8 Rücktritt, Umbuchung, Verhinderung
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten; maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei der Jagdschule. Er schuldet in diesem Fall die pauschalierte Entschädigung nach Abs. 3, 4 bzw. 4a. Die Pauschalen bilden den Wert der bis zum Zugang der Erklärung erbrachten Leistungen (Online-Lernprogramm, Lernunterlagen, persönliche Beratung und Betreuung) und den typischen Ausfallschaden der Jagdschule ab, unter Anrechnung ersparter Aufwendungen (insbesondere Munition, Schießstandgebühren, Versicherungs- und Verbrauchsmaterialkosten).
(2) Vor Freischaltung des Online-Lernprogramms ist der Rücktritt kostenfrei.
(3) Rücktritt bei Kursen mit festem Termin. Der Teilnehmer schuldet:
a) nach Freischaltung des Online-Lernprogramms: 70 % der Kursgebühr;
b) ab acht (8) Wochen vor Beginn des Präsenzkurses: 95 % der Kursgebühr (Kursgebühr abzüglich pauschal 5 % ersparter Aufwendungen für Munition, Schießstandgebühren, Verpflegung und Versicherung).
(4) Rücktritt beim Flexkurs. Der Teilnehmer schuldet:
a) nach Freischaltung des Online-Lernprogramms: 80 % der Kursgebühr – als Entgelt für das bereitgestellte Online-Lernprogramm, die Lernunterlagen, die persönliche Betreuung und die Vorhaltung von Kapazitäten über die Laufzeit nach Abs. 8;
b) ab verbindlicher Vereinbarung eines Präsenztermins: 95 % der Kursgebühr (Kursgebühr abzüglich pauschal 5 % ersparter Aufwendungen für Munition, Schießstandgebühren, Verpflegung und Versicherung).
Eine Umbuchung nach Abs. 5 ist beim Flexkurs nicht vorgesehen, da die Präsenztermine frei vereinbart werden.
(4a) Rücktritt beim Exklusivkurs. Beim Exklusivkurs schuldet der Teilnehmer bei Rücktritt nach Freischaltung des Online-Lernprogramms 70 % der Kursgebühr, ab verbindlicher Vereinbarung des ersten Präsenztermins 95 % der Kursgebühr (Kursgebühr abzüglich pauschal 5 % ersparter Aufwendungen). Vereinbarte Präsenztermine kann der Teilnehmer in Abstimmung mit der Jagdschule jederzeit kostenfrei verlegen; ein Rücktritt ist damit nicht verbunden.
(5) Umbuchung (Kurse mit festem Termin). Anstelle des Rücktritts kann der Teilnehmer den Jagdkurs einmalig auf einen anderen Termin innerhalb der nächsten zwölf (12) Monate umbuchen, wenn er dies spätestens acht (8) Wochen vor Beginn des Präsenzkurses in Textform mitteilt und ein Platz verfügbar ist. Die Umbuchungspauschale beträgt 250,00 Euro. Nimmt der Teilnehmer den umgebuchten Termin nicht wahr, gilt Abs. 3 mit dem Zeitpunkt der erneuten Erklärung; die Umbuchungspauschale wird auf die Entschädigung angerechnet.
(6) Wichtiger Grund. Kann ein Teilnehmer aus einem wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden Grund (z. B. schwere Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, nachträglicher Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen nach § 3) nicht teilnehmen, teilt er dies der Jagdschule unverzüglich unter Darlegung und auf Verlangen unter Nachweis des Grundes mit. Bei Kursen mit festem Termin kann er dann auch nach Ablauf der Frist in Abs. 5 einmalig innerhalb der nächsten zwölf (12) Monate gegen die Umbuchungspauschale von 250,00 Euro umbuchen. Ist eine Teilnahme innerhalb von zwölf (12) Monaten – beim Flexkurs: innerhalb der Laufzeit nach Abs. 8 – aus diesem Grund nicht möglich, schuldet der Teilnehmer abweichend von Abs. 3, 4 und 4a insgesamt 65 % der Kursgebühr; darüber hinaus gezahlte Beträge werden erstattet.
(7) Nachweis, Ersatzperson, Erstattung. Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Abs. 3 bis 6 (einschließlich 4a) der Nachweis unbenommen, dass der Jagdschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; die Entschädigung entfällt oder mindert sich dann entsprechend. Die Jagdschule kann einen höheren Schaden nachweisen. Die Zahlungspflichten entfallen, wenn der Teilnehmer bis zum Beginn des Präsenzkurses eine Ersatzperson benennt, die die Teilnahmevoraussetzungen nach § 3 erfüllt, in den Vertrag eintritt und die Kursgebühr in voller Höhe trägt; für die Umschreibung fällt eine Pauschale von 250,00 Euro an. Bereits gezahlte Beträge, die die geschuldete Entschädigung übersteigen, werden binnen vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Erklärung erstattet. Den Teilnehmern wird der Abschluss einer Rücktrittsversicherung bei einem Drittanbieter empfohlen.
(8) Laufzeit Flexkurs und Exklusivkurs. Der Flexkurs und der Exklusivkurs sind innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab Freischaltung des Online-Lernprogramms einschließlich Präsenzkurs abzuschließen. Auf Antrag des Teilnehmers in Textform vor Ablauf der Laufzeit verlängert die Jagdschule diese einmalig um zwölf (12) Monate gegen eine Verlängerungsgebühr von 1.000,00 Euro. Wird der Jagdkurs bis zum Ablauf der Laufzeit nicht abgeschlossen, endet der Vertrag; die Abrechnung richtet sich nach Abs. 4, bezogen auf den Zeitpunkt des Laufzeitendes.
(9) Nichterscheinen. Erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Erklärung nach Abs. 1 bis 6 nicht oder nur teilweise zum Jagdkurs, bleibt er zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet. § 7 Abs. 6 bleibt unberührt.
§ 9 Jägerprüfung, Wiederholung
(1) Die Jägerprüfung wird von den zuständigen staatlichen Stellen durchgeführt. Von der Jagdschule bekannt gegebene Prüfungstermine stehen unter dem Vorbehalt, dass die prüfende Stelle sie nicht absagt oder verschiebt. Die Jagdschule hat auf Prüfungstermine keinen Einfluss.
(2) Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, den für den Lernerfolg erforderlichen Einsatz aufzubringen und die Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme zu erfüllen (z. B. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses).
(3) Je nach Bundesland erfolgt die Prüfungsanmeldung durch den Teilnehmer selbst oder durch die Jagdschule. Meldet die Jagdschule an, setzt dies voraus, dass der Teilnehmer die Anmeldevoraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorlegt. Die Jagdschule teilt die erforderlichen Unterlagen und Fristen rechtzeitig in Textform mit.
(4) Übersteigt die Teilnehmerzahl eines Jagdkurses die verfügbaren Prüfungsplätze, wählt die Jagdschule die anzumeldenden Teilnehmer nach der Reihenfolge ihrer Anmeldungen aus; eine Abweichung ist nur aus sachlichem Grund zulässig. Nicht berücksichtigte Teilnehmer werden zum nächstmöglichen Termin angemeldet; ihr Zugang zum Online-Lernprogramm bleibt bis dahin bestehen, eine Umbuchung nach § 8 Abs. 5 ist für sie kostenfrei.
(5) Bei Nichtbestehen der Jägerprüfung kann der Teilnehmer den Jagdkurs einmalig ohne zusätzliche Kursgebühr wiederholen, im Rahmen verfügbarer Kapazitäten innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Nichtbestehen. Nicht umfasst sind die Kosten nach § 5 Abs. 3 sowie eine Munitionspauschale von 100,00 Euro pro Schießtag.
§ 10 Haftung
(1) Die Jagdschule haftet unbeschränkt a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer gesetzlichen Vertreter, Lehrbeauftragten oder Erfüllungsgehilfen beruhen; b) für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; c) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Garantie; d) nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet die Jagdschule nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Durchführung der vereinbarten Unterrichts- und Übungseinheiten und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften beim Schießen.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Jagdschule für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus jedem Rechtsgrund und zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Lehrbeauftragten und Erfüllungsgehilfen der Jagdschule.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände (Waffen, Optik, Kleidung) übernimmt die Jagdschule keine Obhut oder Verwahrung; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt. Für Vorgänge auf der An- und Abreise außerhalb der Veranstaltung haftet die Jagdschule nur, soweit sie diese zu vertreten hat.
(5) Die Jagdschule schuldet keinen Lernerfolg und kein Bestehen der Jägerprüfung. Sie aktualisiert die Lehrmaterialien bei Änderungen der Rechtslage in angemessener Frist; eine weitergehende Haftung für Rechtsänderungen nach Erstellung der Materialien besteht nur nach Abs. 1 und 2.
(6) Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder seine Begleitung schuldhaft an Eigentum der Jagdschule oder an von ihr eingesetztem Eigentum Dritter verursacht, und stellt die Jagdschule von Ansprüchen Dritter frei, soweit er den Schaden zu vertreten hat.
§ 11 Hausordnung, Ausschluss aus dem Jagdkurs
(1) Hausordnungen und Anweisungen der Lehrbeauftragten, insbesondere die Sicherheitsanweisungen im Umgang mit Waffen und Munition, sind zu befolgen.
(2) Bei Verstößen mahnt die Jagdschule den Teilnehmer in Textform ab. Setzt der Teilnehmer den Verstoß fort oder wiederholt er ihn, kann die Jagdschule ihn vom Jagdkurs ausschließen.
(3) Bei schwerwiegenden Verstößen, die eine erhebliche Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit begründen – insbesondere bei gravierenden Verstößen gegen die Sicherheitsregeln im Umgang mit Waffen, bei Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei Tatsachen, die der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit entgegenstehen – kann die Jagdschule den Teilnehmer ohne Abmahnung sofort von der laufenden Einheit und vom Jagdkurs ausschließen.
(4) Der Ausschluss setzt einen dokumentierten Beschluss von Ausbilder und Geschäftsführung voraus und wird dem Teilnehmer unter Angabe der Gründe in Textform mitgeteilt.
(5) Der Ausschluss wirkt als Kündigung aus wichtigem Grund. Der Teilnehmer schuldet den Teil der Kursgebühr, der den bis zum Ausschluss erbrachten Leistungen entspricht, mindestens jedoch die Entschädigung nach § 8 Abs. 3 bzw. 4 zum Zeitpunkt des Ausschlusses. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Jagdschule bleiben unberührt.
§ 12 Online-Lernprogramm, Lernunterlagen
(1) Bestandteil des Jagdkurses und der Kursgebühr ist ein Online-Lernprogramm mit digitalen Lernunterlagen zur begleitenden Vorbereitung auf die Jägerprüfung. Es wird über einen Dienstleister bereitgestellt; der Zugang ist personalisiert.
(2) Die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang der Kursgebühr, sofern der Teilnehmer bei der Anmeldung in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich verlangt hat, dass die Jagdschule vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht hinsichtlich des Online-Lernprogramms verliert. Liegt diese Erklärung nicht vor, erfolgt die Freischaltung nach Ablauf der Widerrufsfrist; der Vertrag bleibt im Übrigen unberührt.
(3) Der Zugang steht bei Kursen mit festem Termin bis vier (4) Wochen nach dem Prüfungstermin zur Verfügung, zu dem der Teilnehmer angemeldet wurde, mindestens bis vier (4) Wochen nach Ende des Präsenzkurses. Beim Flexkurs steht er für die Laufzeit nach § 8 Abs. 8 zuzüglich vier (4) Wochen nach dem Prüfungstermin zur Verfügung. Bei einer Wiederholung nach § 9 Abs. 5 verlängert sich der Zugang entsprechend. Mit Beendigung des Vertrags endet der Zugang.
(4) Der Teilnehmer ist für die technischen Voraussetzungen (Endgerät, Internetverbindung) selbst verantwortlich. Kurzzeitige Störungen, angekündigte Wartungsarbeiten oder Ausfälle beim Dienstleister, die die Jagdschule nicht zu vertreten hat, berechtigen nicht zur Minderung. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln digitaler Produkte (§§ 327 ff. BGB) bleiben unberührt.
(5) Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Verstoß kann die Jagdschule den Zugang nach Abmahnung, bei schwerwiegenden Verstößen sofort sperren. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(6) Alle Inhalte des Online-Lernprogramms und die Lernunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Weitergabe über den nach § 13 Abs. 3 erlaubten Umfang hinaus sind untersagt. Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht, insbesondere von Lehrmaterialien, sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Jagdschule gestattet. Gesetzliche Schrankenregelungen bleiben unberührt.
§ 13 Arbeitsunterlagen, Urheberrecht
(1) Die Arbeitsunterlagen der Jagdschule werden vor Beginn der Veranstaltungen digital zur Verfügung gestellt.
(2) Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung der Jagdschule in Textform nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigt, weitergegeben oder gewerblich genutzt werden. Gesetzliche Schrankenregelungen bleiben unberührt.
(3) An digital bereitgestellten Inhalten erwirbt der Teilnehmer kein Eigentum, sondern ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum persönlichen Gebrauch. Er darf die Inhalte für den persönlichen Gebrauch herunterladen, ausdrucken und auf eigene Endgeräte kopieren. Nicht gestattet sind Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Einstellen in Netzwerke, Weiterverkauf, kommerzielle Nutzung sowie inhaltliche oder redaktionelle Änderungen.
§ 14 Teilnehmerpflichten, Vertraulichkeit
(1) Der Teilnehmer behandelt personenbezogene Daten und persönliche Informationen, die andere Teilnehmer oder Lehrbeauftragte im Rahmen der Veranstaltung offenbaren, vertraulich. Das Recht, sich über den Jagdkurs und die Jagdschule zu äußern, insbesondere Bewertungen abzugeben, bleibt unberührt.
(2) Die genutzten Räumlichkeiten sind sauber und aufgeräumt zu halten; Einrichtungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln.
(3) Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise haben sich die Teilnehmer so einzurichten, dass die Veranstaltung nicht gestört wird.
§ 15 Datenschutz
Die Jagdschule verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Prüfungsanmeldung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (insbesondere Prüfungsbehörde, Anbieter des Online-Lernprogramms, Versicherung, Schießstandbetreiber) oder der Teilnehmer eingewilligt hat. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Jagdschule. Eine Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen wird gesondert und freiwillig eingeholt und kann jederzeit widerrufen werden; die Teilnahme am Jagdkurs ist hiervon nicht abhängig.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Teilnehmer bei der Anmeldung angezeigt und spätestens mit der Kursbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wird.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig unter den in der Widerrufsbelehrung genannten gesetzlichen Voraussetzungen, hinsichtlich des Online-Lernprogramms mit dessen Freischaltung nach der gesonderten Erklärung gemäß § 12 Abs. 2.
(3) Widerruft der Teilnehmer wirksam, schuldet er für bereits erbrachte Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Pauschalen nach § 8 finden im Fall des Widerrufs keine Anwendung.
§ 17 Schlussbestimmungen, Kündigung
(1) Auf Verträge zwischen der Jagdschule und den Teilnehmern ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen; Rücktritt und Umbuchung durch den Teilnehmer richten sich abschließend nach § 8. § 627 BGB findet keine Anwendung, da die Jagdschule keine Dienste höherer Art erbringt, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden.
(4) Erklärungen, die nach diesen AGB in Textform abzugeben sind, genügen den Anforderungen des § 126b BGB; eine E-Mail an info@jagdschule-rheinahreifel.de ist ausreichend. Eine strengere Form wird nicht verlangt.
(5) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet; sie bezieht sich auf Personen jeden Geschlechts.