ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit Bestätigung der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden. (Stand 14.01.2019)
  1. Die Anmeldung zum Lehrgang wird von uns schriftlich bestätigt und Ihnen in Rechnung gestellt. Nachdem der (erste) Zahlungseingang bei uns gutgeschrieben ist, erhalten Sie Ihre Unterrichtsunterlagen und damit die Bestätigung der Teilnahme.
  2. Die Lehrgangsgebühr wird mit der Anmeldung, zur Zahlung fällig. Wir bieten an, die Kursgebühr der Jägerausbildung in mehreren Raten zu zahlen: Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 500,-€ zu zahlen. Der Restbetrag ist in 3, 6,12 oder 24 Monatsraten, mit Zahlung an unser Geschäftskonto zu begleichen. Die monatliche Rate wird zum 1. des jeweiligen Monats fällig. Bei wiederholt ausbleibender fälliger Zahlung behält sich die Jagdschule RheinAhrEifel vor, den Gesamtbetrag gerichtlich einzufordern.
  3. Die Belegung der Teilnehmerplätze an einem Lehrgang ist begrenzt, verbindlich und erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Jagschule RheinAhr- Eifel das Recht vor, die Lehrgänge zu verschieben bzw. zu stornieren.
  4. Die Jagdschule ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen, falls durch die Anzahl der Anmeldungen eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht gewährleistet werden kann.
  5. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen teilnehmenden Personen verursacht werden. Die teilnehmende Person stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer teilnehmender Personen oder Dritter für von einer teilnehmenden Person allein verursachter Schäden frei. Die Jagdschule haftet nur für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden. Die Jagdschule schließt die Haftung für von teilnehmenden Personen zu den Veranstaltungen mitgebrachten persönlichen Gegenständen, Waffen, Ferngläser und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch einen Angestellten oder Lehrbeauftragten der Jagdschule schuldhaft verursacht wurde.
  6. Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden, wenn durch höhere Gewalt und/oder durch behördliche Maßnahmen eine Durchführung der Lehrgänge unmöglich wird. Die Jagdschule RheinAhrEifel sowie dessen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Bevollmächtigte schließen jegliche Form der Haftung für die Lehrgangsteilnehmer und deren Begleitung aus.
  7. Der Rücktritt vom Lehrgang ist vom Lehrgangsteilnehmer in Schriftform zu erklären. Bei Rücktritt vom Vertrag mehr als sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 1500,00€ einbehalten. Bei Rücktritt innerhalb von sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 2000,00€ fällig. Findet ein Rücktritt drei Wochen vor Lehrgangsbeginn statt, oder ein Abbruch des laufenden Kurses erlischt die Kursgebühr. Können Sie uns einen Ersatzteilnehmer bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs benennen, erhalten Sie nach dessen Anmeldung und vollständiger Bezahlung der Lehrgangsgebühr Ihre Anzahlung zurück. Bei krankheitsbedingten Rücktritt können Sonderabsprachen getroffen werden. Kann der laufende Lehrgang wegen Krankheit oder aus persönlichen Gründen nicht beendet werden, so ist für den erneuten Beginn eine Kostenpauschale von 500,00 Euro zu entrichten. Die Jägerprüfung ist nicht Bestandteil der Dienstleistung. Eine Verschiebung der Jägerprüfung, insbesondere durch behördliche Verordnungen, ist kein Rücktrittsgrund.
  8. Es gilt folgende Geld-zurück-Garantie: Bei Nichtbestehen des mündlichen oder schriftlichen Teils der Jägerprüfung kann der/die Betroffene einen Lehrgang ohne Gebühren wiederholen und an dem nächstmöglichen Prüfungstermin erneut teilnehmen. Diese besondere Kondition kann nur zweimal in Anspruch genommen werden und muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Nichtbestehen der Jägerprüfung eingereicht werden. Dieses Angebot gilt zwölf Monate ab Datum der nicht bestandenen/angetretenen Jägerprüfung. Sollte der Teilnehmer sich für eine Erstattung der Kosten entscheiden, so wird ihm dies augenblicklich gewährt, abzüglich der für ihn anfallenden Kosten (pauschal 1750,-€). Diese besondere Kondition kann nur bei vor ersten Wiederholversuch in Anspruch genommen werden und muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Nichtbestehen der Jägerprüfung eingereicht werden. Die Geld-zurück Garantie kann nur genutzt werden, wenn im Vorfeld die Probeprüfung bestanden wird und es im Ausbilderteam keine Zweifel für ein bestehen der Prüfung gibt. Die Prüfungsgebühren müssen in jedem Fall vom Kunden entrichtet werden.
  9. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er an schulischem, oder vom Trainer eingesetztem Eigentum verursacht.
  10. Der Wechsel von Dozenten bzw. Ausbildungskräften stellt keine wesentliche Änderung des Lehrgangs dar und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Lehrgang. Änderungen des Lehrgangsablaufs und behördlich veranlasste Änderungen berechtigen ebenfalls nicht zum Rücktritt.
  11. Die Hausordnungen in den Ausbildungsstätten und Anweisungen der Jagdschulbeauftragten sind zu befolgen. Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und alle erforderlichen Unterlagen zur Teilnahme an dem Lehrgang und der Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Bei Nichteinhaltung verfällt die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an einem Wiederholungslehrgang.
  12. Die Jagdschule RheinAhrEifel behält sich vor, Teilnehmer vom Unterricht und/ oder Lehrgang auszuschließen, sofern der Teilnehmer die persönliche Einstellung zu geltendem Recht vermissen lässt. Hierzu bedarf es eines dokumentierten Beschlusses der betroffenen Ausbilder und der Geschäftsführung. Im genannten Falle, lässt sich für den Teilnehmer keinen Anspruch auf Garantie und/ oder Schadenersatz herleiten.
  13. Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  14. Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts (Lehrgangs) nicht gestattet.
Bei eigenmächtigen Veränderungen des Vertragstextes seitens des Lehrgangsteilnehmers verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Vorstehende Vertragsgrundlagen wurden vom Teilnehmer zur Kenntnis genommen und anerkannt. Ist eine der aufgeführten Vertragsgrundlagen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt. Vorstehende Teilnahmebedingungen wurden vom Lehrgangsteilnehmer zur Kenntnis genommen und anerkannt. Mit der Anmeldung erkenne ich diese AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Jagdschule RheinAhrEifel an. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Datenschutzregelung an. Ihre persönlichen Daten werden zur internen Bearbeitung gespeichert, soweit es gesetzlich erforderlich ist, bzw. bis die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Die Speicherung dient nicht zu Werbezwecken. Die von Ihnen angegebenen Daten werden nicht ohne Ihr ausdrücklich erklärtes Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Widerruf:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf ist zu richten an Jagdschule RheinAhrEifel, Birkenweg 10, 56727 Mayen . Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.

Hinweis:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Jagdschule mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer Zustimmung begonnen hat. Ihre Zustimmung erteilen Sie mit der Teilnahme an Schulungsmassnahmen.